Reisebedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unseren Prospekten genannten Leistungsbeschreibung und Preise verbindlich für zwei Wochen an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot, an das wir 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.

2. Zahlung und Sicherung des Reisepreises
Nach Erhalt der Reisebestätigung sind 20% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist auf Aufforderung 2 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies uns nach Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz in Höhe der Pauschalen Rücktrittsgebühren nach Ziff. 5.1.

3. Leistungen
Welche Leitungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus unseren Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend, es sei denn wir haben uns im Prospekt vorbehalten, aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben einschließlich der Preise zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Liegt zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördlicher Abgaben wie Flughafen- oder Hafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preisänderung ist nur in dem Verhältnis möglich, wie sich nach Vertragsschluss geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Wir sind verpflichtet, bis zum 21. Tag vor dem Abreisetermin über eine beabsichtigte Preisänderung zu informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie sind verpflichtet diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts können wir folgende pauschalierten Entschädigungen pro Person vom Gesamtreisepreis verlangen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
bis 22. Tag vor Reisenantritt 30 %
bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 %
bis 7. Tag vor Reiseantritt 45 %
vom 6. Bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 55 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 75%
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigt. Der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten.
5.2 Werden auf Wunsch des Kunden bis zum 30. Tag vor Reisebeginn Umbuchungen auf eine andere Reise oder einen anderen Reisetermin vorgenommen, können wir ein Umbuchungsentgelt von 30,00 € pro Reisenden oder die tatsächlichen entstandenen Mehrkosten berechnen. Bei individueller Flugänderung berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 30,00 € pro Person. Spätere Umbuchungen berechnen wir wie einen Rücktritt mit anschließender Neubuchung.
5.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte und Pflichten aus dem Reiservertrag eintritt. Tritt eine Ersatzperson in Ihren Vertrag ein, so haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € verlangen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1 Wir können ohne Einhaltung einer Frist nach erfolgloser Abmahnung durch uns oder unsere Leistungsträger vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an, die uns aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten werden.

7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
7.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann wie das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung des Luftverkehrs oder das Seerecht, gelten auch zu unseren Gunsten.
7.3 Für Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 € vereinbart. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken.

8. Hinweise auf Vertragsobliegenheiten
8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns oder der Reiseleitung anzuzeigen.
8.2 Der Reisende ist gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
8.3 Der Reisende kann bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt wird. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
8.4 Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung (i. d. R. die Sprachschule) entgegen. Sollten Sie diese nicht erreichen können, so hat der Kunde sich direkt an den Veranstalter Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H, Kaisergasse 18, A-4020 Linz, Tel. +43/732/332100, Fax Dw. 30, E-Mail office@flamenco-sprachreisen.com, zu wenden.
8.5 Etwaige vertragliche Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Reisebüros sind als Vermittler nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
8.6 Ansprüche nach 8.5 verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Hat der Reisenden solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einholung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

10. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
10.2 Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit in Passau. Zustelladresse: Flamenco Sprachreisen, c/o ITO Reise GmbH, Bahnhofstrasse 28, D-94032 Passau. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist unser Firmensitz.

Veranstalter:
© Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H. A-4020 Linz, Kaisergasse 18

Für Destinationen Malta I, Brighton, Exmouth, London, Nizza, Paris, Capo Vaticano, Havanna, Playa del Carmen ist Sprachcaffe Reisen mit Sitz in D-60594 Frankfurt/Main, Gartenstraße 6 der Veranstalter, für Cannes ist Pierre & Sprachferien GmbH mit Sitz in A-1050 Wien, Margaretenplatz 2 der Veranstalter, für Mongerbino und Cefalu ist Solemar Sizilia mit Sitz in I-90010 Aspra, Via F. Perez 85 der Veranstalter.

Für Praktika in Italien und Großbritannien, für Jobs in Großbritannien und Frankreich sowie für Volunteerprogramme in Guatemala, Costa Rica, Ecuador, Peru, Bolivien, Brasilien, Argentinien und Chile ist Sprachcaffe Reisen mit Sitz in D-60594 Frankfurt/Main, Gartenstraße 6 der Veranstalter.

SICHER IST SICHER - Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung - RSV

Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H., Kaisergasse 18, 4020 Linz
Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis: 1998-0495
Wir, Flamenco Sprachreisen, haben alle unsere Reisenden, für von uns veranstaltete Reisen, bei der
Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich, Sparkassenplatz 2, 4041 Linz, Garantie Nummer: 1541904 nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV), versichert. Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden ist bei der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich gegeben. Dies gilt für:
a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und
b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind.
Gemäß § 7 Abs. 1/Z 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir nur Anzahlungen/Vorauszahlungen in Höhe von max. 20% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen. Anzahlungen und Vorauszahlungen dürfen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden. Anzahlungen/Vorauszahlungen die früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden bzw. Anzahlungen/ Vorauszahlungen, die die abgesicherten 20% übersteigen, sind nicht von der RSV gedeckt.
Die Haftung der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.
Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H. nimmt an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil.
Abwickler gemäß § 3 Z. 2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Kratochwjlestr. 4, 1220 Wien, Tel.: +43 1/317 25 00, Fax: +43 1/319 93 67, anzumelden.




Die Europäische Kommission gibt regelmäßig die so genannte Schwarzen Liste von Luftfahrtunternehmen, für die in den Ländern der Europäischen Union wegen Sicherheitsbedenken ein Flugverbot gilt, heraus. Sie finden die Liste wie gewohnt unter: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992) Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93

A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.

1. Buchung/Vertragsabschluß:
Hierfür verwenden Sie unser Anmeldeformular, welches Sie per Post oder Fax an uns schicken, Internetanmeldungen sind ebenso möglich. Bei telefonischer Reservierung reichen Sie bitte das Anmeldeformular nach. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung über die von Ihnen gebuchten Leistungen. Bei der Buchung verlangt das Reisebüro eine Anzahlung von maximal 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung ist in jedem Fall vor Abreise fällig. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften (vgl. 3.)
2.2. Informationen über die Reiseleistung
Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

3. Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf
- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente;
- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

4. Leistungsstörungen
Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, daß ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.


B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER

1. Buchung/Vertragsabschluß
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.
2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung auf eine andere Person ist möglich. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Der Vermittler sowie der Veranstalter haben den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Paß-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

4. Reisen mit besonderen Risken
Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht.

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
5.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
5.2. Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.
5.3. Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Eine Unterlassung der Mitteilung berührt seine Gewährleistungsansprüche nicht, allerdings kann das als Mitverschulden angerechnet werden. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.

6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:
Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden (größer 10%).
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.
c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.
Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Es ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

bis 30. Tag vor Reiseantritt.............................10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt...................25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt...................50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt.......................65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt...85%
bei No-Show...................................................100% des Reisepreises.

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.
d) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.
7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht im zu.
7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.
In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

8. Änderungen des Vertrages
8.1. Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.
Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.
Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.
Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.).
8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.
Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

9. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.

Veranstalter:
© Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H., A-4020 Linz, Kaisergasse 18

Für Destinationen Malta I, Brighton, Exmouth, London, Nizza, Paris, Capo Vaticano, Havanna, Playa del Carmen ist Sprachcaffe Reisen mit Sitz in D-60594 Frankfurt/Main, Gartenstraße 6 der Veranstalter, für Cannes ist Pierre & Sprachferien GmbH mit Sitz in A-1050 Wien, Margaretenplatz 2 der Veranstalter, für Mongerbino und Cefalu ist Solemar Sizilia mit Sitz in I-90010 Aspra, Via F. Perez 85 der Veranstalter.

Für Praktika in Italien und Großbritannien, für Jobs in Großbritannien und Frankreich sowie für Volunteerprogramme in Guatemala, Costa Rica, Ecuador, Peru, Bolivien, Brasilien, Argentinien und Chile ist Sprachcaffe Reisen mit Sitz in D-60594 Frankfurt/Main, Gartenstraße 6 der Veranstalter.

SICHER IST SICHER - Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung - RSV
Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H., Kaisergasse 18, 4020 Linz
Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis: 1998-0495
Wir, Flamenco Sprachreisen, haben alle unsere Reisenden, für von uns veranstaltete Reisen, bei der
Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich, Sparkassenplatz 2, 4041 Linz, Garantie Nummer: 1541904 nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV), versichert. Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden ist bei der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich gegeben. Dies gilt für:
a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und
b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind.

Gemäß § 7 Abs. 1/Z 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir nur Anzahlungen/Vorauszahlungen in Höhe von max. 20% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen. Anzahlungen und Vorauszahlungen dürfen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden. Anzahlungen/Vorauszahlungen die früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden bzw. Anzahlungen/ Vorauszahlungen, die die abgesicherten 20% übersteigen, sind nicht von der RSV gedeckt.
Die Haftung der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.

Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H. nimmt an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil.

Abwickler gemäß § 3 Z. 2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Kratochwjlestr. 4, 1220 Wien, Tel.: 01/317 25 00, Fax: 01/319 93 67, anzumelden.




Die Europäische Kommission gibt regelmäßig die so genannte Schwarzen Liste von Luftfahrtunternehmen, für die in den Ländern der Europäischen Union wegen Sicherheitsbedenken ein Flugverbot gilt, heraus. Sie finden die Liste wie gewohnt unter: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992) Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93

A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.

1. Buchung/Vertragsabschluß:
Hierfür verwenden Sie unser Anmeldeformular, welches Sie per Post oder Fax an uns schicken, Internetanmeldungen sind ebenso möglich. Bei telefonischer Reservierung reichen Sie bitte das Anmeldeformular nach. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung über die von Ihnen gebuchten Leistungen. Bei der Buchung verlangt das Reisebüro eine Anzahlung von maximal 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung ist in jedem Fall vor Abreise fällig. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften (vgl. 3.)
2.2. Informationen über die Reiseleistung
Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

3. Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf
- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente;
- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

4. Leistungsstörungen
Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, daß ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.


B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER

1. Buchung/Vertragsabschluß
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.
2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung auf eine andere Person ist möglich. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Der Vermittler sowie der Veranstalter haben den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Paß-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

4. Reisen mit besonderen Risken
Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht.

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
5.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
5.2. Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.
5.3. Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Eine Unterlassung der Mitteilung berührt seine Gewährleistungsansprüche nicht, allerdings kann das als Mitverschulden angerechnet werden. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.

6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:
Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden (größer 10%).
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.
c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.
Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Es ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

bis 30. Tag vor Reiseantritt.............................10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt...................25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt...................50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt.......................65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt...85%
bei No-Show...................................................100% des Reisepreises.

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.
d) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.
7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht im zu.
7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.
In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

8. Änderungen des Vertrages
8.1. Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.
Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.
Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.
Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.).
8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.
Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

9. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.

Veranstalter:
© Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H., A-4020 Linz, Kaisergasse 18

Für Destinationen Malta I, Brighton, Exmouth, London, Nizza, Paris, Capo Vaticano, Havanna, Playa del Carmen ist Sprachcaffe Reisen mit Sitz in D-60594 Frankfurt/Main, Gartenstraße 6 der Veranstalter, für Cannes ist Pierre & Sprachferien GmbH mit Sitz in A-1050 Wien, Margaretenplatz 2 der Veranstalter, für Mongerbino und Cefalu ist Solemar Sizilia mit Sitz in I-90010 Aspra, Via F. Perez 85 der Veranstalter.

Für Praktika in Italien und Großbritannien, für Jobs in Großbritannien und Frankreich sowie für Volunteerprogramme in Guatemala, Costa Rica, Ecuador, Peru, Bolivien, Brasilien, Argentinien und Chile ist Sprachcaffe Reisen mit Sitz in D-60594 Frankfurt/Main, Gartenstraße 6 der Veranstalter.

SICHER IST SICHER - Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung - RSV
Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H., Kaisergasse 8, 4020 Linz
Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis: 1998-0495
Wir, Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H., haben alle unsere Reisenden, für von uns veranstaltete Reisen, bei der
Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich, Sparkassenplatz 2, 4041 Linz, Garantie Nummer: 1541904 nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV), versichert. Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden ist bei der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich gegeben. Dies gilt für:
a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und
b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind.

Gemäß § 7 Abs. 1/Z 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen/Vorauszahlungen in Höhe von max. 20% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen. Anzahlungen und Vorauszahlungen dürfen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden. Anzahlungen/Vorauszahlungen die früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden bzw. Anzahlungen/ Vorauszahlungen, die die abgesicherten 20% übersteigen, sind nicht von der RSV gedeckt.
Die Haftung der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.

Flamenco Sprachreisen Gesellschaft m. b. H. nimmt an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil.

Abwickler gemäß § 3 Z. 2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Kratochwjlestr. 4, 1220 Wien, Tel.: +43 1/317 25 00, Fax: +43 1/319 93 67, anzumelden.



Die Europäische Kommission gibt regelmäßig die so genannte Schwarzen Liste von Luftfahrtunternehmen, für die in den Ländern der Europäischen Union wegen Sicherheitsbedenken ein Flugverbot gilt, heraus. Sie finden die Liste wie gewohnt unter: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm


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