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Kontakt für Gruppenreisen

Sprachreisen für geschlossene Gruppen ab 10 Personen

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office@flamenco-sprachreisen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Buchung der Sprachreise

Bitte verwenden Sie das von uns erhaltene Anmeldeformular zur Buchung Ihrer Sprachreise. Ihre Reisebuchung wird für die Thebing Travel Group GmbH (im Weiteren nur als Flamenco Sprachreisen bezeichnet) als Veranstalter erst verbindlich, wenn Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten haben. Diese erhalten Sie in der Regel innerhalb kürzester Zeit; anbei bekommen Sie auch Ihren Reisesicherungsschein.

Bezahlung des Reisepreises

Nach Erhalt unserer schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 10 Prozent des Preises (maximal 250 Euro) pro Teilnehmer zu leisten. Ihre Anzahlung wird auf den Kurspreis angerechnet. Die Restzahlung in Höhe von 90 Prozent des Preises ist drei Wochen vor Reiseantritt fällig. Bitte überweisen Sie beide Beträge auf unser deutsches Konto.

Gerät der Teilnehmer mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung in Verzug, ist Flamenco Sprachreisen nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegt.

Reiseunterlagen

Ihre Informationsmaterialien erhalten Sie ca. zwei Wochen vor Kursbeginn. Diese enthalten die Adresse der Sprachschule und Ihrer Unterkunft (Gastfamilie, Gemeinschaftswohnung etc.).

Unterricht

An Feiertagen des jeweiligen Gastlandes fällt der Unterricht ersatzlos aus. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seiten der Schulen. Durch den Einstufungstest kann am ersten Schultag Unterricht ausfallen. Bitte beachten Sie, dass für komplette Anfänger spezielle Starttermine gelten und der Unterricht sowohl vormittags als auch nachmittags stattfinden kann.

Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen entnehmen Sie unserer Webseite bzw. unserer Preisliste sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der schriftlichen Anmeldebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für Flamenco Sprachreisen bindend, wenn sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.

Rücktritt des Teilnehmers vor Reisebeginn

Jederzeit können Sie ohne Angabe von Gründen von Ihrer Sprachreise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, Ihren Rücktritt schriftlich an uns zu erklären. Tritt ein Teilnehmer zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis und wird wie folgt pauschaliert:

Tage vor Reisebeginn

Stornogebühren

bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
14 bis 4 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 3 Tage vor Reisebeginn
bzw. bei Nichtantritt
90 % des Reisepreises

Nutzt ein Schüler gebuchte Leistungen nicht, werden dafür gezahlte Gebühren nicht erstattet. Der Teilnehmer hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass die dem Veranstalter tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind.

Beschränkte Haftung des Veranstalters

Die Haftung auf Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen, die keine Körperschäden sind, ist auf Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wurde. Werden einzelne Leistungen lediglich vermittelt, haftet Flamenco Sprachreisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Sämtliche aufgrund von Leistungsstörungen in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.